Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
GESETZENTWURF ZUR BEHINDERTENPOLITIK UNTER DER LUPE
Berlin: (hib/RAB-as) Das Vorhaben der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten zu senken, ist am Mittwoch, den 7. Juni, von 14.30 bis 17.30 Uhr im Saal 3 N 001 des Reichstagsgebäudes Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung.
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf (14/3372) mit dem Ziel vorgelegt, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 zu drücken.
Es ist vorgesehen, den Pflichtsatz für die Beschäftigung von Schwerbehinderten von sechs auf fünf Prozent zu senken und die Ausgleichsabgabe zu staffeln.
Diese Gebühr müssen bisher Unternehmen zahlen, die mehr als 16 Mitarbeiter haben und weniger als sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen.
Eingeladen zu der Anhörung sind unter anderem Sachverständige von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, der Bundesanstalt für Arbeit, des Sozialverbandes VdK Deutschland und der Bundesarbeitsgemeinschaft "Hilfe für Behinderte".
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