ARBEITSÄMTER UND SOZIALHILFETRÄGER BESSER VERZAHNEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und den Trägern der Sozialhilfe soll nachhaltig verbessert werden.
Dies schlagen SPD und Bündnisgrüne in einem Gesetzentwurf (14/3765) vor. Dadurch sollen Arbeitslose besser vermittelt, überflüssige Bürokratie abgebaut und das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.
Den Angaben zufolge soll die Bundesregierung regionale Modellvorhaben fördern, die Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit erschließen.
Befristete Experimentierklauseln sollen es ermöglichen, im Rahmen der Modellvorhaben die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung und der Hilfe zur Arbeit flexibler anzuwenden.
Von Vorschriften über den Datenschutz sowie von Bestimmungen des Sozialgesetzbuches über die Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und Verfahrensvorschriften könne abgewichen werden.
Zur Begründung heißt es, der Abbau der Arbeitslosigkeit sei das oberste Ziel der Regierung. Sie habe im Bündnis für Arbeit und Ausbildung die wichtigsten gesellschaftlichen Kräfte für dieses Ziel gewonnen.
Zusätzlich flankiert werden sollten die Bemühungen des Bündnisses, indem die Zusammenarbeit der Arbeitsämter und Sozialhilfeträger verbessert wird.
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