GRUND FÜR VERZÖGERUNG BEIM BIOZIDGESETZ ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-um) Den Grund für eine Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/3708).
Den Angaben zufolge hätte das Gesetz bis spätestens 13. Mai 2000 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Bislang liege aber noch kein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Deshalb erkundigt sich die Union nach dem genauen Zeitpunkt, an dem alle Beteiligten mit der Vorlage eines Entwurfs zum Biozidgesetz rechnen könnten.
Auch will sie wissen, welche Konsequenzen sich daraus für die Bundesrepublik Deutschland ergeben, dass die Richtlinie nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt umgesetzt worden sei.
Die Bundesregierung soll darstellen, welche zusätzlichen Kosten ihrer Einschätzung nach auf die beteiligten Behörden zukämen und wie deren Finanzierung sichergestellt werden solle.
Ferner interessiert die Abgeordneten wie hoch die Regierung die finanziellen Belastungen für in Deutschland ansässige Unternehmen im Zuge der Umsetzung der Biozid-Produkte-Richtlinie einschätzt.
Nach Auffassung der Christdemokraten sind Biozide zur Sicherung eines hohen Hygiene- und Gesundheitsstandards in der modernen Gesellschaft unverzichtbar.
Eingesetzt würden sie als Desinfektionsmittel zum Schutz vor gefährlichen Krankheiten, als Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Ungeziefer oder auch beim Haltbarmachen wasserbasierter Farben.
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