GESETZENTWURF ZUR ELEKTRONISCHEN SIGNATUR ANGEKÜNDIGT (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung will dem Parlament noch im Sommer einen Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zuleiten.
Dies geht aus ihrer Antwort (14/3747) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3600) hervor. Wie die Regierung mitteilt, muss die EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen bis Mitte Juli 2001 umgesetzt sein.
Der Gesetzentwurf werde eine enge Zweckbestimmung für die Verwendung personenbezogener Daten durch Zertifizierungsstellen vorsehen.
Parallel werde an einem Gesetzentwurf zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vorbereitet.
Noch im Sommer solle das Bundeskabinett über diesen Entwurf beschließen. In einer gemeinsamen Initiative des Bundeswirtschafts- und des Bundesinnenministeriums zur Sicherheit in der Informationsgesellschaft werden nach Darstellung der Regierung vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen für den Einsatz des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs sensibilisiert.
Dazu dienten auch die vom Wirtschaftsministerium geförderten Kompetenzzentren für elektronischen Geschäftsverkehr.
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