"BAFI-PRÄSIDENT FÜR FEHLVERHALTEN VERANTWORTLICH" (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) Mit Beginn der NATO-Luftschläge im Rahmen des Kosovo-Einsatzes war ab dem Morgen des 25. März 1999 beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI) ein Aussetzen von Entscheidungen über Asylfragen und Abschiebungen in den Kosovo verfügt worden.
Dennoch seien "bedauerlicherweise" nach dem 25. März 1999 einige ablehnende Bescheide versandt worden.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3637) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3492) zum Verhalten gegenüber dem damaligen Präsidenten des BAFI.
Die Regierung erläutert, die Verantwortung für dieses Fehlverhalten habe der ehemalige Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu übernehmen.
Angesichts der aktuellen Entwicklung hätten die Bescheide bei den Empfängern zu großer Betroffenheit und Besorgnis geführt.
Zu Abschiebungen auf Grund des Fehlverhaltens sei es aber nicht gekommen. Wegen des Flugverbots der jugoslawischen Fluglinien habe es bereits seit Anfang September 1998 keine Rückführungen mehr nach Jugoslawien gegeben.
Auch seien die Ausländerbehörden über die Außenstellen des Bundesamtes unmittelbar über die Aussetzung der Entscheidungen wie auch der Zustellungen informiert worden.
Mit der Verfügung des Entscheidungs- und Zustellungsstopps habe es außerdem zusätzliche Kontrollen gegeben, so dass das Fehlverhalten "umgehend" korrigiert werden konnte.
In Folge dieser unmittelbar durchgeführten Korrekturen habe es keine Veranlassung gegeben, gegen den damaligen Präsidenten des BAFI wegen möglicher Verstöße gegen nationales und internationales Recht Maßnahmen zu ergreifen.
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