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191/2000
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BARRIEREFREIHEIT FÜR BEHINDERTE HERSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Barrierefreiheit für Behinderte im weitesten Sinne steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der F.D.P. (14/3851).

Nach Angaben der Fragesteller sind damit nicht nur Barrieren im bautechnischen Sinne, sondern nicht zuletzt auch in den Köpfen der Menschen gemeint.

In den Augen der Fraktion kann das unlängst vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (14/3372) nur dann positive Auswirkungen haben, wenn es die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung verbessert.

Deshalb müsse Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Behinderten erreicht werden.

Die Liberalen erkundigen sich, wie die Regierung Barrierefreiheit gewährleisten und mit welchen Maßnahmen sie Barrieren in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln abbauen will.

Weiter fragen die Abgeordneten, was unter "notwendiger Arbeitsassistenz" für Schwerbehinderte im dem verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zu verstehen ist und wie der im Gesetz vorgesehene Anspruch der betroffenen Personen auf Arbeitsassistenz zu verstehen sei.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0019102
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