URTEILE GEGEN RECHTSEXTREMISTISCHE STRAFTÄTER NENNEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Wie die Bundesregierung die Landesjustizverwaltungen dazu bewegen will, künftig Angaben über die Strafverfahren wegen rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten und die in diesen Verfahren ergangenen Urteile zu erfassen und zu berichten, möchte die PDS wissen.
Die Fraktion hat dazu eine Kleine Anfrage (14/4344) vorgelegt. Dargelegt werden soll auch, wann die Regierung in der Lage sein wird, Anfragen aus dem Bundestag oder aus der Öffentlichkeit über Urteile gegen solche Straftäter zu beantworten.
Zur Begründung führt die PDS an, in der Öffentlichkeit verfestige sich der Eindruck, dass fehlende Antworten auf Fragen nach Urteilen gegen rechtsextremistische Täter durch die Landesjustizverwaltungen und einzelne bekannt gewordene milde Urteile gegen solche Straftäter möglicherweise einen gemeinsamen Grund hätten, nämlich die Bagatellisierung und Verharmlosung rechtsextremistischer Gewalt.
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