FÜR ENTFERNUNGSPAUSCHALE AUSGLEICH ZAHLEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-fi) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die den Ländern und Gemeinden durch die Einführung einer Entfernungspauschale und eines einmaligen Heizkostenzuschusses entstehen, einen vollständigen Ausgleich zu zahlen.
Wie es in der Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Entfernungspauschale und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (14/4435) heißt, müsse dieser Ausgleich zusammen mit dem Gesetz beschlossen werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist identisch mit dem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten gleichnamigen Entwurf (14/4242), durch den die steuerliche Kilometerpauschale für Arbeitnehmer in eine Entfernungspauschale umgewandelt und zugleich von 70 Pfennig auf 80 Pfennig je Entfernungskilometer angehoben wird.
Darin ist ferner vorgesehen, einen Einmalzuschuss für die Heizkosten von grundsätzlich 5 DM pro Quadratmeter Wohnfläche für einkommensschwache Bürger zu zahlen.
In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es, Bund und Länder einschließlich Gemeinden trügen die Lasten aus der Entfernungspauschale gemäß ihrem Anteil an den Steuereinnahmen.
Die Lastenverteilung beim Heizkostenzuschuss entspreche dem Finanzierungsanteil von Bund und Ländern am Tabellenwohngeld.
Damit sei die Verteilung der Lasten "ausgewogen und ebenengerecht". Drei Änderungswünschen des Bundesrates, die sich auf die Zahlung des Heizkostenzuschusses beziehen, stimmt die Bundesregierung im Grundsatz zu.
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