ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT ÄNDERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/4591) zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgelegt.
Damit soll den Angaben zufolge durch innerstaatliches Verfahrensrecht eine EU-Verordnung vom Mai dieses Jahres ergänzt werden.
Unter anderem ist beabsichtigt, die Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten bei internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten auszubauen. Da das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz bislang überwiegend für erfahren mit einem vermögens
rechtlichen Gegenstand ausländischer Entscheidungen konzipiert gewesen sei, müsse nunmehr der familienrechtlich geprägte Regelungsgegenstand der Verordnung in den innerstaatlichen Bestimmungen berücksichtigt werden, erläutert die Regierung.
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