Recht/Antwort
URHEBERRECHTLICHE "BUY-OUT"-VERTRÄGE SIND GRUNDSÄTZLICH ZULÄSSIG
Berlin: (hib/BOB) Verträge, bei denen der Urheber gegen eine einmalige Pauschalvergütung alle seine Nutzungsrechte überträgt, sind nach Auffassung der Bundesregierung "grundsätzlich zulässig".
Dies geht aus ihrer Antwort (14/4973) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/4320) hervor. Die Liberalen hatten darauf verwiesen, insbesondere im Film- und Fernsehbereich habe sich in den vergangenen Jahren ein Vertragsmodell etabliert, das als sogenanntes "buy-out" bezeichnet werde.
Die Regierung teilt dazu mit, wie alle Pauschalregelungen könnten auch derartige Buy-out-Verträge im Einzelfall durchaus wirtschaftlich günstig für den Urheber gestaltet sein.
Dies gelte etwa dann, wenn dieser an ein fest vereinbartes ausreichend bemessenes Entgelt komme und ein unsicheres Verwertungsrisiko nicht von ihm, sondern vom jeweiligen Nutzer zu tragen sei.
Man habe allerdings den Eindruck gewonnen, so die Regierung, dass solche Konstellationen in Buy-out-Verträgen "nicht den Regelfall darstellen".
Eine Buy-out-Regelung sei immer dann bedenklich, wenn der Urheber aus einer schwächeren Verhandlungsposition heraus dazu veranlasst werde, alle Rechte zu übertragen, ohne im Hinblick auf die Verwertung angemessen vergütet zu werden.
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