Rechtshilfe in Strafsachen und Auslieferungsverkehr mit Tschechien regeln
Berlin: (hib/BOB) Die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik soll ebenso erleichtert werden, wie die Auslieferung von Personen zwischen beiden Ländern. Zu mit dieser Absicht am 2. Februar vergangenen Jahres in Prag geschlossenen Verträgen legte die Bundesregierung jetzt zwei Ratifikations-Gesetzentwürfe (14/5011, 14/5012) vor. Den Angaben zufolge sind Gegenstand des Vertrages zur Rechtshilfe in Strafsachen in erster Linie Fragen, die in einem Europäischen Übereinkommen vom April 1959 zu dieser Thematik sowie einem Zusatzprotokoll dazu nicht geregelt seien. Die Regierung nennt in diesem Zusammenhang sowohl besondere Ermittlungsmethoden einschließlich der Observation, des Einsatzes verdeckter Ermittler und der Telefonüberwachung als auch den Datenschutz. Auch im Vertrag, mit dem der bilaterale Auslieferungsverkehr beschleunigt und erleichtert werden solle, gehe es um datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Der Bundesrat verlangt, beide Vertragsgesetze für zustimmungsbedürftig zu erklären. Er begründet dies damit, die Übereinkommen enthielten auch Regelungen des Verwaltungsverfahrens von Länderbehörden bei der Ausführung von Bundesrecht. Die Regierung ist ihrer Gegenäußerung zufolge nicht dieser Auffassung.