Abhörmaßnahmen des Bundesnachrichtendienstes offen gelegt
Berlin: (hib/BOB) Beim Abhören des nicht leitungsgebundenen Telekommunikationsverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) haben sich zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 30. Juni 2000 634 Meldungen im Bereich der Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen als "nachrichtendienstlich relevant" erwiesen. Dies geht aus einer Unterrichtung (14/4948) des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) hervor. Den Angaben zufolge trifft das Gleiche auf 158 Meldungen im Bereich der Rüstungsproduktion und des internationalen Rüstungshandels zu. Übermittlungen an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden seien nicht erfolgt. Auch habe es keine Verpflichtung zu Mitteilungen gegenüber den jeweils Betroffenen gegeben. Das PKGr ist auf Grund einer Bestimmung des sogenannten G 10-Gesetzes, das die Beschränkung des im Grundgesetz (Artikel 10) garantierten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses regelt, zu einem jährlichen Bericht über derartige Abhörmaßnahmen des BND verpflichtet.