Einfuhrliste an geändertes Warenverzeichnis angepasst
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Einfuhrliste zum 1. Januar an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angepasst. Dies geht aus einer Verordnung der Regierung (14/5071) hervor. Die Gliederung zahlreicher Warenpositionen habe gegenüber der bis Ende 2000 geltenden Einfuhrliste umgestaltet werden müssen, um vor allem Vereinfachungen auf dem landwirtschaftlichen Sektor zu berücksichtigen, heißt es in der Begründung. Weitere Änderungen beträfen das Auslaufen des Doppelkontrollverfahrens (Exportlizenz des Lieferlandes sowie Einfuhrgenehmigung des Empfängerlandes) bei Textileinfuhren aus Litauen sowie den Verzicht auf die bisherige Überwachung der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern. Zusätzlich seien die Einfuhrvorschriften gegenüber Bulgarien liberalisiert worden, indem das System der doppelten Kontrolle (Vorlage eines Überwachungsdokuments und einer Ausfuhrlizenz des Lieferlandes) aufgehoben wurde. Schließlich entfällt laut Verordnung das System der doppelten Kontrolle (Ausfuhrdokument des Lieferlandes sowie Überwachungsdokument des Empfängerlandes) für bestimmte Stahlerzeugnisse aus Bulgarien.