Regierung: Finanzausgleichssystem nicht überfordern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat am Freitagmorgen im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" nahe gelegt, das Finanzausgleichssystem nicht zu überfordern. In der Sitzung des Ausschusses, der die vom Bundesverfassungsgericht 1999 geforderten Maßstäbe als Voraussetzung für eine Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs beraten soll, hatten Abgeordnete verschiedene Aspekte angesprochen, die die Finanzkraft der einzelnen Länder beeinflussen, etwa die Bevölkerungsentwicklung. Die Regierung betonte, es bestehe Einvernehmen, dass das Maßstäbegesetz und das darauf gründende Finanzausgleichsgesetz sowie die Fortsetzung des Solidarpakts zu Gunsten der neuen Länder in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Unstrittig sei, dass es eine Verzahnung zwischen dem Finanzausgleichsgesetz und dem Solidarpakt geben werde, weil die Bundesergänzungszuweisungen Teil des Solidarpakts seien. Sachgerecht sei es auch, die Regelungen des Solidarpakts II ab 2005 aus dem bestehenden Solidarpakt aus dem Jahr 1993 abzuleiten. Über die Fortsetzung des Solidarpakts wird der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am Freitag, 16. Februar, mit den Ministerpräsidenten Bernhard Vogel (Thüringen) und Reinhard Höppner (Sachsen-Anhalt) sprechen.