Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gleichmäßiger verteilen
Berlin: (hib/WOL) Eine gleichmäßigere Verteilung der finanziellen Lasten für Länder und Kommunen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz will der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf (14/5266) erreichen. Danach unterliegen unerlaubt einreisende Ausländer, die keinen Asylantrag stellen, bislang keiner Verteilungsregelung. Dies führe bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen zu einer ungleichen Lastenverteilung unter den Bundesländern. Die gesetzliche Einführung einer länderübergreifenden Verteilung von unerlaubt eingereisten Ausländern sowie einer landesintern geregelten Verteilung von Menschen, deren Asylantrag bestands- oder rechtskräftig abgelehnt wurde, soll zu einer gleichmäßigeren Verteilung finanzieller und personeller Aufwendungen führen. Mit der Einfügung einer Vorschrift in das Ausländergesetz werde eine angemessenere Lastenverteilung ermöglicht. Dabei bleibe das Finanzvolumen für Bund, Länder und Gemeinden insgesamt unberührt. Innerhalb von Ländern und Gemeinden werde es jedoch zu Verschiebungen kommen.