Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung kann den Forderungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg, Bund und Land sollten einen regionalen Entwicklungsfonds als Lastenausgleich am Standort Gorleben im Zusammenhang mit den Anlagen zur nuklearen Entsorgung einrichten, nicht entsprechen. Dies geht aus ihrer Antwort (14/5634) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/5504) hervor. Zum einen bestehe keine rechtliche Verpflichtung für eine entsprechende Förderung, zum anderen betrachte die Bundesregierung das inzwischen beschlossene Moratorium nicht als Belastung für den Landkreis.