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098/2001
Stand: 03.04.2001
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Regierung will Bildung von Betriebsräten erleichtern

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Das Wahlrecht in Unternehmen soll entbürokratisiert werden, um die Bildung von Betriebsräten zu erleichtern. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (14/5741) heißt es weiter, eine verlässliche und tragfähige Organisationsgrundlage für den Betriebsrat solle durch eine Kombination aus gesetzlichen und vertraglichen Lösungen geschaffen werden. In Zukunft soll die Bildung von Betriebsräten auch unternehmensübergreifend möglich sein. Des Weiteren tritt die Regierung dafür ein, auch Leiharbeitnehmer und in Telearbeit Beschäftigte in die Betriebsverfassung einzubeziehen. Ziel des Entwurfs ist es den Angaben zufolge außerdem, die Arbeitsbedingungen des Betriebsrates zu modernisieren. Dies müsse insbesondere durch moderne Techniken und Delegation von Beteiligungsrechten durch den Betriebsrat an Arbeitsgruppen geschehen.

Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sollen insbesondere bei Qualifikation und Beschäftigungssicherung gestärkt und die Aufgaben des Betriebsrats im Bereich des Umweltschutzes ausgedehnt werden. Die Regierung plant ferner, den Einzelnen stärker in die Arbeit des Betriebsrats einzubeziehen. Zudem soll der Betriebsrat mehr Möglichkeiten zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern erhalten. Zu den weiteren Vorhaben der Exekutive zählt es, die Jugend- und Ausbildungsvertretung zu stärken und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu verbessern.

Zur Erläuterung heißt es in dem Gesetzentwurf, das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1972 sei seit fast drei Jahrzehnten im Wesentlichen unverändert. Die Reform solle die betriebliche Mitbestimmung im Interesse der Beteiligung und Motivation der Arbeitnehmer stärken sowie für Arbeitgeber und Betriebsräte wieder eine zukunftsfähige Grundlage für ihre Zusammenarbeit schaffen. Tiefgreifende Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt begründeten den Reformbedarf. Die s die organisationsrechtlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes angepasst worden seien. Diese Entwicklung sowie das komplizierte Wahlrecht seien Gründe dafür, dass die Zahl der Betriebsräte zurückgegangen sei, schreibt die Regierung. Außerdem sei die Stammbelegschaft insbesondere durch Leitarbeitnehmer parziell ersetzt werden, so dass die Erosion der betrieblichen Mitbestimmung weiter zunehme. Auf Grund des angespannten Arbeitsmarktes sei der Personalabbau in den Unternehmen das zentrale Problem betriebsrätlicher Tätigkeit. Um sich hier stärker einschalten zu können, brauche der Betriebsrat verbesserte Rechte bei der Qualifizierung der Arbeitnehmer sowie bei der Förderung und Sicherung der Beschäftigung.

Angaben der Bundesregierung zufolge könnten finanzielle Mehrbelastungen der Wirtschaft durch die Neuregelungen über die erweiterte Freistellung von Betriebsratsmitgliedern entstehen. Demgegenüber stehe jedoch eine zu erwartende Steigerung der Produktivität. Es sei davon auszugehen, so die Regierung, dass Arbeitnehmer, die ihre Belange im Betrieb vertreten wissen, die Produktivität von Unternehmen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft steigern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_098/02
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