EU-Kommission soll Richtlinienvorschlag zum Flüchtlingszustrom ändern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll von der Europäischen Kommission verlangen, dass diese ihren Vorschlag für eine Richtlinie über "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen" überarbeitet und Maßnahmen ergreift,
um die Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, ausgewogen zu verteilen.
Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/5754). In Massenfluchtsituationen, die durch Krieg, Bürgerkrieg oder systematische Menschenrechtsverletzungen ausgelost würden, seien die Asylsysteme der Aufnahmestaaten häufig überfordert, heißt es zur Begründung.
Einzelfallprüfungen seien dafür die falschen Instrumente. Die Frage des Schutzes von Flüchtlingen, von denen viele nicht unter den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention fielen, sei eine gesamteuropäische Aufgabe geworden, die europäische Solidarität erfordere.
Das Anliegen des Richtlinienvorschlags, eine EU-weite Regelung zu schaffen, mit der auf Massenfluchtsituationen rasch reagiert werden kann, sei daher zu begrüßen. Es müsse klar sein, so die Union, dass das Instrument rückkehrorientiert und die Aufnahme nur vorübergehend sei.
Überarbeitungsbedürftig ist nach Meinung der Fraktion der vorgesehene Verzicht auf einen einstimmigen Ratsbeschluss, um Massenzustrom festzustellen. Dieser Verzicht würde zu erheblichen Problemen führen, wenn sich Flüchtlinge bereits im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates befinden, so die Abgeordneten. In diesem Fall könnten die anderen Staaten die Feststellung des Massenzustroms und den Solidarausgleich verweigern.
Kritisiert wird auch das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit", wonach die Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten verteilt werden können, wenn sowohl ein Staat sie aufnehmen will als auch die Flüchtlinge sich in diesem Staat aufhalten wollen.
Statt dessen sollten Aufnahme und Solidarausgleich durch ein objektives, gesellschaftliche und soziale Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten berücksichtigendes Verteilungssystem nach Quoten vorgenommen werden.
Es sei nicht einzusehen, heißt es weiter, warum sich Deutschland vor dem Hintergrund seiner Vorerfahrung bei der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen auf ein System einlassen sollte, das weder Planungssicherheit noch Transparenz garantiere. Auch dürfe
die Berechtigung zur Familienzusammenführung nur von einem dauerhaften Aufenthaltsrecht abgeleitet werden. Familienzusammenführung könne bei vorübergehendem Schutz nur in humanitären Härtefällen zugelassen werden. Im Richtlinienentwurf werde darüber hinaus nicht hinreichend klargestellt, dass vorübergehender Schutz und Asylverfahren nicht gleichzeitig wahrgenommen werden könnten.