PDS-Fraktion möchte das Petitionsrecht modernisieren
Berlin: (hib/BOB) Ein Petitionsgesetz möchte die PDS-Fraktion auf dem Weg gebracht wissen. Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf (14/5762) vorgelegt. Sie erläutern, das seit dem Jahre 1975 unveränderte Petitionsrecht bedürfe der Modernisierung. Inzwischen erfolgte Veränderungen der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse müssten berücksichtigt werden.
Die PDS regt deshalb unter anderem an, im neuen Petitionsgesetz die derzeit an den verschiedensten Stellen verstreuten Vorschriften über die Rechte von Petentinnen und Petenten zusammenzufassen. Wichtig sein dabei nicht nur die Berechtigung, Petitionen einzureichen und das Recht auf einen Endbescheid.
Klar geregelt werden müsse auch, wie sich der Verfahrensablauf nach Einreichen der Petition gestalte, wann Zwischeninformationen erfolgten und von welchen Beanstandungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden könne.
Die PDS legt zudem Wert darauf, dass das Petitionsverfahren möglichst transparent ist und ein Höchstmaß an Informationen als Voraussetzung für die Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung ermöglicht wird. Zentral für Transparenz sei dabei die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Petitionsausschusses. Als weitere Informationsmöglichkeiten regt die Fraktion ein Petitionsregister und eine Petitionsdatenbank an, die nach europäischem Vorbild gestaltet werden sollten.
Die Abgeordneten wollen zudem erreichen, dass der Petitionsausschuss förmlich Beweise erheben kann, so dass -wie bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen - der Verpflichtung zur wahren Aussage durch eine Strafbewehrung Nachdruck verliehen werde. Die PDS möchte ferner erreichen, dass die Bundesregierung oder andere zuständigen Stellen ersucht werden können, den Vollzug einer beanstandeten Maßnahme auszusetzen, bis der Petitionsausschuss über die Beschwerde entschieden hat. Dabei müsse aber der Grundsatz der Gewaltenteilung beachtet werden, so die Fraktion.
Mit einem weiteren Gesetzentwurf (14/5763) dringt die Fraktion darauf, das Grundgesetz zu ändern. So soll eine Formulierung zum Petitionsausschuss des Bundestages (Artikel 45c) einen neugefassten Absatz 2 enthalten, der lauten solle: "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Die PDS hält diese Änderung für notwendig, um ihres Erachtens mögliche Missverständnisse auf Grund der bisherigen Formulierung zu vermeiden.