Überarbeitung eines EU-Richtlinienvorschlages zum Asylverfahren gefordert
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll von der EU-Kommission die Überarbeitung eines Richtlinienvorschlages zu Mindestnormen in Asylverfahren einfordern. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion mit einem Antrag (14/5759). Zwar sei dem Ziel des Richtlinienvorschlages, harmonisierte Mindestnormen für effektive, gerechte und zügige Asylverfahren festzulegen, zuzustimmen, so die Union. In der vorliegenden Form werde der Vorschlag diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Nach Ansicht der Fraktion würden damit alle bereits erreichten, wesentlichen Regelungen der Asylrechtsreform des Jahres 1993 zur Zuzugssteuerung, Straffung und Vereinfachung der Verfahren rückgängig gemacht. Dies betreffe vor allem die Drittstaaten-, Flughafen- und die Herkunftsstaatenregelung, die das Bundesverfassungsgericht 1996 für verfassungsgemäß erachtet und für europatauglich erklärt habe. So habe der vorliegende Entwurf unter anderem zur Folge, dass mit einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung die Wirkungen der Drittstaatenregelungen aufgehoben würden.
Auch im Bereich des Flughafenverfahrens und der Herkunftstaatenregelung würde nach den neuen Richtlinien die Durchführung erschwert oder verzögert, ohne zu einer Verbesserung der Lage der Betroffenen zu führen, erklären die Abgeordneten. Beeinträchtigungen durch den EU-Richtlinienvorschlag gibt es laut CDU/CSU-Fraktion auch bei der erreichten Straffung des Instanzenzuges sowie der zügigen Abwicklung von Folgeverfahren. Die Bundesregierung müsse deshalb in Brüssel auf eine Modernisierung des Richtlinienentwurfes dringen, damit dieser der aktuellen Problemlage der Hauptaufnahmestaaten Rechnung trage.