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118/2001
Stand: 27.04.2001
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Folgen der Gerichtsentscheidungen zur Gen-Datensicherung erläutern

/Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach den Konsequenzen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen die Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" von verurteilten Straftätern in vier Fällen erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/5913). Die Fraktion erklärt, die BVerfG-Urteile vom März wie auch die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten nach einzelfallbezogener Abwägung stünden der "massenhaften Speicherung von mehreren tausend Genom-Datensätzen täglich" durch das Bundeskriminalamt (BKA) unvereinbar gegenüber. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Schritte die Regierung eingeleitet hat, damit dem Urteil des BVerfG und der Forderung des Datenschutzbeauftragten Rechnung getragen wird. Darlegen soll die Regierung, ob der Datenschutzbeauftragte an der Prüfung von BKA-Dateien beteiligt gewesen ist und wie die geforderte sorgfältige Einzelfallprüfung bei jeder Speicherung des genetischen Fingerabdrucks künftig eingehalten werden soll. Schließlich soll sie erläutern, wie sie sich zu der Forderung stellt, ein strafbewehrtes Verbot für von Genom-Analysen und deren Weitergabe zu verhängen, wenn diese ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_118/04
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