Verwaltungsverfahren zur Gentechnik vereinfachen und beschleunigen
Berlin: (hib/KAG) Durch gesetzliche Veränderungen sollen die Verwaltungsverfahren zur Gentechnik vereinfacht und beschleunigt werden. Dies verspricht sich der Bundesrat durch eine Initiative zur Änderung des Gentechnikgesetzes (14/5929). Der Entwurf sieht vor, die Anforderungen für gentechnische Arbeiten weitgehend anzugleichen. Außerdem soll die Verfahrensdauer bei der Anmeldung gentechnischer Anlagen verkürzt werden. Dabei soll das Grundprinzip der präventiven Kontrolle nicht vernachlässigt werden. Das Sicherstellen einer behördlichen Prüfung im Vorfeld neuer gentechnischer Vorhaben liege auch im Interesse der meisten Betreiber. Die Gentechnik sei, so heißt es in der Begründung, eine "etablierte technisch-wissenschaftliche Methode", der sich Deutschland, in Hinblick auf seine Wettbewerbsfähigkeit, nicht entziehen könne. Neue, hoch qualifizierte Arbeitsplätze würden durch diese "Schlüsseltechnologie" unter anderem auch wegen des Einflusses auf andere Bereiche wie der Informationsverarbeitung oder der Verfahrenstechnik geschaffen. Gemäß einer EU-Richtlinie über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen müsse das geltende Recht geändert werden. Die Länderkammer fordert nun, nachdem die Bundesregierung keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt habe, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.