Sozialbeirat: Keine Konsequenzen aus BVG-Urteil für Rentenversicherung
Berlin: (hib/RAB) Der Sozialbeirat hält es nicht für nötig, vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Pflegeversicherung bestehende Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ändern. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/6099) hervor. Dies gelte auch für die kürzlich verabschiedete Rentenversicherung. Das "Altersvermögensgesetz" sei nicht Teil der Sozialversicherung, erklärt der Sozialbeirat weiter. Daher sei die Auflage, die Bedeutung des vorliegenden Urteils auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen, für dieses Gesetz ohne Relevanz. Weiter heißt es, vieles spreche nach wie vor dafür, dass eine Honorierung der Kindererziehungsleistungen als zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe am besten über das dem Leistungsfähigkeitsprinzip verpflichtete Steuer- und das Transfersystem abgewickelt werden sollte.