Freiwillige soziale und ökologische Jahre gesetzlich regeln
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung plant, noch in dieser Legislaturperiode die geltenden gesetzlichen Regelungen zu den freiwilligen sozialen und ökologischen Jahren zu ändern. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/6245) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/6118). Dabei gehe es neben einer Ausweitung der Tätigkeitsfelder und einer größeren zeitlichen Flexibilisierung der Einsätze darum, dass junge Menschen nicht nur im europäischen, sondern auch im außereuropäischen Ausland gefördert werden könnten. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben einen umfassendes Freiwilligengesetz erst dann vorlegen, wenn die Arbeitsergebnisse der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerlichen Engagements" des Bundestages vorliegen.