Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Die F.D.P.-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert mitzuteilen, ob die Bearbeitung von Ansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist bis zum 31. Dezember 2003 abgeschlossen sein wird. Auf Grund diverser Presseberichte in jüngster Zeit stehe das Gegenteil zu befürchten, schreiben die Liberalen in einer Kleinen Anfrage (14/6243). Dies könnte neben rechtsstaatlichen Bedenken zu nicht unerheblichen finanziellen Belastungen des Fiskus durch Zinseszinseffekte und Schadenersatzansprüche führen, meinen die Abgeordneten.