Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Folgeänderungen, die sich aus der geplanten Verlängerung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für bestimmte Briefsendungen ergeben und die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, nicht in ihren Gesetzentwurf aufgenommen. Wie sie in ihrer Gegenäußerung (14/6261) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Postgesetzes (14/6121) erläutert, gehe es darum, im Interesse der Unternehmen zügige Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Die Regierung will nach eigenen Angaben die vom Bundesrat geforderten gesetzlichen Änderungen, die an die Laufzeit der Exklusivlizenz anknüpfen, rechtzeitig vor deren Auslaufen Ende 2002 prüfen und umsetzen.