Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG bis Ende 2007 verlängern
Berlin: (hib/BOB) Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochvormittag der geplanten Verlängerung der Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG zur Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 200 Gramm zugestimmt. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Postgesetzes (14/6121, 14/6261) soll am Freitag, 22. Juni, im Bundestag verabschiedet werden. Im Ausschuss stimmten CDU/CSU, F.D.P. und ein Mitglied der SPD-Fraktion gegen die Verlängerung um fünf Jahre bis Ende 2007. Die Unionsfraktion hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, um die Sachverständigenanhörung des Unterausschusses "Telekommunikation und Post" am vergangenen Montag auswerten zu können. Die abschließende Beratung im Bundesrat am 13. Juli wäre dadurch nicht gefährdet, so die Fraktion. Dagegen argumentierte die SPD, die Argumente seien längst ausgetauscht und der Bundesrat habe deutlich gemacht, dass er gegen eine Verlängerung keine Einwände habe. Jeder Marktteilnehmer habe wissen müssen, dass die jetzige Befristung der Exklusivlizenz bis Ende 2002 lediglich vorläufig gewesen sei.
Die CDU/CSU sprach davon, dass sich 800 Unternehmen auf das Ablaufen dieses Monopolbereichs vorbereitet hätten. Die von ihnen geschaffenen 30.000 Arbeitsplätze würden vernichtet, wenn das Monopol verlängert würde. Die Erwartung, in fünf Jahren 300.000 neue Arbeitsplätze aufzubauen, würde dadurch hinfällig. Zudem wären diese Arbeitsplätze schwerpunktmäßig in den neuen Ländern entstanden, so die Union. Die Fraktion unterstellte der Regierung ein "schlechtes Gewissen", weil die Firmenschließungen zu einer öffentlichen Diskussion führen könnten. Vermutlich werde es ein Vermittlungsverfahren geben. Die F.D.P. konstatierte eine Einschränkung der Gewerbefreiheit.
Zuvor hatte sich auch der mitberatende Rechtsausschuss mit der Mehrheit von Koalition und PDS für die Verlängerung der Exklusivlizenz ausgesprochen. Da bisher auf europäischer Ebene noch keine Entscheidung über eine weitere Liberalisierung der Postdienste getroffen worden sei und dies auch nicht vor Ende 2007 zu erwarten sei, müsse verhindert werden, dass ein vorzeitiges Auslaufen der Exklusivlizenz zu einer einseitigen Öffnung des deutschen Postmarktes führe. CDU/CSU und F.D.P. machten demgegenüber verfassungs- und europarechtliche Bedenken geltend. Sie verwiesen zudem darauf, Wettbewerber der Deutschen Post hätten Anspruch auf Vertrauensschutz, da sie teilweise erhebliche getätigt hätten.