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169/2001
Stand: 20.06.2001
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Chinesischer Minister verteidigt System der Administrativhaft in seinem Land

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung des chinesischen Ministers Yang Jingyu ist das System der Administrativhaft ("Umerziehung durch Arbeit") in seinem Land erforderlich, um Menschen, die durch "schlechte Gewohnheit oder Sitten" auffielen, auf diesem Weg wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dem Minister, der Leiter des Rechtsamtes beim Staatsrat der VR China ist, zufolge wird so gewährleistet, dass diese Menschen, die keine Verbrecher seien, ohne Vorstrafen blieben. Yang wies gleichzeitig darauf hin, es gebe in China Diskussionen über die Praxis der Administrativhaft. Etwaige Verbesserungen würden geprüft.

Mitglieder des Menschenrechtsausschusses hatten zuvor übereinstimmend die Administrativhaft in China kritisiert. Das Land nehme in dieser Hinsicht eine Stellung ein, die auf Dauer weltweit nicht verstanden werde, so die CDU/CSU. Eine Delegation des Ausschusses habe bei ihrem Besuch eines Arbeitslagers nahe Peking im vergangenen April erfahren, dass die durchschnittliche Verweildauer von Häftlingen in solchen Lagern drei Jahre betrage und eine Verlängerung möglich sei, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung komme. Aus deutscher Sicht sei deshalb zumindest als erster Schritt erforderlich, auf gesetzlichem Wege die Haftdauer "radikal" auf etwa ein halbes Jahr zu kürzen bzw. ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Auch die F.D.P. bemängelte, rechtsstaatlich nachprüfbare Kriterien, warum manche Chinesen in Arbeitslager geschickt, andere aber vor Gericht gestellt würden, seien den Stellungnahmen chinesischer Regierungsmitglieder nicht zu entnehmen. Die SPD konfrontierte den Minister damit, es gebe in China mehr Vollstreckungen der Todesstrafe als irgendwo sonst auf der Welt. Hinweise besagten, dass die Zahl der Hinrichtungen in letzter Zeit noch zugenommen habe. Dies gelte neben Kapitalverbrechen auch für Wirtschaftsdelikte, Steuerhinterziehung oder einfachen Diebstahl.

Der Gast aus Peking machte gegenüber den Abgeordneten deutlich, sein Land fühle sich den weltweit anerkannten Prinzipien der Menschenrechte verpflichtet, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommen. Es gelte aber, diese Prinzipien mit den unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen Hintergründen sowie dem jeweiligen Entwicklungsstand eines Landes in Übereinstimmung zu bringen. Chinas Ziel sei und bleibe es, die Menschenrechte zu schützen und zu verteidigen. In diesem Zusammenhang sei ein Dialog sehr nützlich. Man wende sich aber dagegen, dass ein Land versuche, seine Vorstellungen von Menschenrechten einem anderen Land aufzuzwingen. Auch dürfte der Hinweis auf Menschenrechte keine Ausrede für Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas sein. Yang Jingyu erklärte außerdem, während die westliche Hemisphäre, insbesondere die USA, die individuellen Rechte akzentuiere, lege die östliche Hemisphäre auch großen Wert auf die kollektiven Rechte. Der Minister verwies zudem darauf, es sei in China gelungen, die Zahl der Menschen, die unterhalb des Existenzminimums leben müssten, von 30 Prozent der Bevölkerung im Jahre 1979 auf etwa drei Prozent im vergangenen Jahr zu reduzieren. Große Fortschritte gebe es auch bei der Schulbildung und dem Kampf gegen das Analphabetentum.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_169/02
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