Überarbeiteter Entwurf für Zeugenschutz findet Zustimmung der Regierung
Berlin: (hib/WOL) Der von einer Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes überarbeitete Gesetzentwurf des Bundesrates von 1999 zur Verbesserung des Schutzes gefährdeter Zeugen (14/638) ist nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, bisher bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und den Zeugenschutz auf eine tragfähige gesetzliche Grundlage zu stellen. Dies erklärt die Regierung in einer zweiten Stellungnahme zu dem Bundesratsentwurf (14/6279 neu). Danach würde die Verabschiedung dieses Entwurfes durch den Bundestag einen weiteren wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Schwer- und Schwerstkriminalität darstellen. Die Initiative des Bundesrats enthält Regelungen über die Voraussetzungen für Zeugenschutzmaßnahmen, Aufgabenzuweisungen an die Zeugenschutzdienststelle, die Verpflichtung von zu schützenden Personen sowie Befugnisnormen für andere öffentliche Stellen zur Unterstützung der Zeugenschutzdienststelle und Regelungen zur Erreichbarkeit der zu schützenden Person im Rechtsverkehr, zum Zeugenschutz im Strafvollzug und im Gerichtsverfahren. Der Bundesregierung zufolge sind in dem jetzt vorliegenden überarbeiteten Entwurf die vom Bundesrat vorgesehenen Regelungsinhalte beibehalten worden, jedoch sei durch Generalklauseln an Stelle vorgesehener Einzelfallregelungen eine deutliche Straffung erzielt worden.