Berufszugang für Finanzdienstleistungsvermittler nicht einengen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, den Berufszugang für unabhängige Finanzdienstleistungsvermittler einzuengen. Dies geht aus ihrer Antwort (14/6416) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6219) hervor. Eine "Zwangssituation" klein- und mittelständischer Finanzdienstleistungsvermittler sieht die Regierung nach eigenen Angaben nicht. Es stehe den Vermittlern frei, eine "Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen" beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu beantragen. Mit dieser Erlaubnis könnten sie über die Vermittlung von Investmentfondsanteilen hinaus die Anlage- und Abschlussvermittlung über sämtliche Finanzinstrumente erbringen. Dazu gehörten auch Aktien, Schuldverschreibungen und Derivate. Der Gesetzgeber habe dabei den Interessen "kleiner" Finanzdienstleister Rechnung getragen, indem Institute, die ausschließlich diese Finanzdienstleistungen erbringen, von den wesentlichen Eigenkapitalvorschriften freigestellt sind. Sie könnten an Stelle des ausreichenden Anfangskapitals von 50.000 Euro auch den Abschluss einer geeigneten Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz der Kunden nachweisen.
Was die Versicherungsvermittler angehe, so die Regierung, müsse das Ergebnis der Beratungen über einen EU-Richtlinienentwurf über die Versicherungsvermittlung abgewartet werden. Die Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten dazu gingen noch sehr stark auseinander, was vor allem in den unterschiedlichen Vertriebsstrukturen und den teils sehr stark voneinander abweichenden rechtlichen Regelungen sowie dem weiten Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfs begründet sei.