Ausfuhr von Hunden aus Deutschland kann nicht beschränkt werden
Berlin: (hib/MAR) Es bestehen keine Richtlinien oder andere Rechtsgrundlagen, durch die die Ausfuhr von Hunden aus Deutschland beschränkt werden kann. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6424) auf die Kleine Anfrage der PDS (14/6242) nach der Ausfuhr von Hunden zum Zwecke des Verzehrs. Zwar sei ihr aus "wiederkehrenden Medienberichten" bekannt, so die Regierung, dass in einigen asiatischen Ländern Hunde zum Zwecke des menschlichen Verzehrs unter aus deutscher Sicht tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten und getötet würden. Mangels statistischer Angaben verfüge sie jedoch nicht über Informationen, ob, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Hunde aus Deutschland in andere Länder exportiert werden.