Bündnis 90/Die Grünen: Maßstäbegesetz nicht befristen
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen haben am Mittwochmorgen im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" angekündigt, sie würden bei der morgigen zweiten und dritten Lesung gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Maßstäbegesetz (14/5951, 14/5971) stimmen, wenn noch ein Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht werden sollte, das Maßstäbegesetz bis Ende 2019 zu befristen. Sinn und Zweck des Maßstäbegesetzes sei eine Konkretisierung der Finanzverfassung des Grundgesetzes im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 11. November 1999 über die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Das Maßstäbegesetz sei auf eine langfristige Bindungswirkung angesetzt und eine Befristung wäre rechtswidrig, so die Bündnisgrünen.
Der Ausschuss erörterte ohne Abstimmung einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dem nach Angaben der SPD möglichst viele Seiten des Hauses beitreten sollten und der sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat angenommen werden sollte. Die Bundesregierung erklärte, sie habe den Antrag mit den Ländern abgestimmt, wobei es noch eine geringfügige Differenz über den Festbetrag an der Umsatzsteuer gebe, den der Bund für die Jahre 2005 bis 2019 jährlich erhalten soll. Die Regierung machte auch deutlich, dass sich die Zusage des Bundes, eine Restschuld des Fonds "Deutsche Einheit" zu übernehmen, nur auf einen Betrag von bis zu 12,8 Milliarden DM am 31. Dezember 2019 bezogen habe. Der Text der Entschließung sieht vor, dass wenn die Restschuld des Fonds Ende 2019 auf Grund der tatsächlichen Zinsentwicklung diesen Betrag übersteigen sollte, der Bund von den Ländern einen Ausgleich in Höhe von 53,3 Prozent des übersteigenden Betrages erhalten sollte. SPD und CDU/CSU forderten, diese Ausgleichsforderung auf die alten Länder einschließlich West-Berlins zu begrenzen. Auch dieser Punkt sei mit den Ländern noch zu klären, so die Regierung. Die CDU/CSU äußerte darüber hinaus Zweifel, ob wirklich alle Punkte mit den Ländern abgestimmt seien, da es Differenzen zum Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22./23. Juni gebe. Die SPD rief dazu auf, der Entschließung zu möglichst breiter Zustimmung zu verhelfen und wies darauf hin, dass jetzt vorliegende Differenzen auch im Zuge der Beratung des künftigen Finanzausgleichsgesetzes noch geklärt werden könnten. Die F.D.P. hatte bereits zuvor ihre Ablehnung des Maßstäbegesetzes signalisiert. Die PDS erklärte, sie werde dem Entschließungsbeitrag beitreten.