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199/2001
Stand: 12.07.2001
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Grenzen der steuerlichen Buchführungspflicht anheben

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB-) Die CDU/CSU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, die Grenzen der steuerlichen Buchführungspflicht anzuheben. Dies würde für Betriebe weniger Bürokratie und damit mehr Freiraum für wirtschaftliches Wachstum bedeuten, schreibt die Union in einem Gesetzentwurf (14/6633). Die Abgeordneten möchten in diesem Zusammenhang die Umsatzgrenze auf 400.000 Euro und die Gewinngrenze auf 40.000 Euro anheben. Den Angaben zufolge liegen die Grenzen derzeit bei 500.000 DM (Umsatz) bzw. bei 48.000 DM (Gewinn) pro Jahr. Die Abgeordneten weisen darauf hin, mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz seien zwar ab kommendem Jahr die Beträge im Zuge der Umstellung auf Euro geringfügig erhöht worden, dies reiche jedoch nicht aus.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_199/01
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