"Gesetz zur Seesicherheit entspricht Interessen von Seeleuten"
Berlin: (hib/RAB) Das von der Bundesregierung eingebrachte Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz (14/6544) entspricht dem Interesse von Seeleuten und Passagieren an einer ständigen Verbesserung der Unfallvorbeugung mit den Mitteln der modernen Seeunfalluntersuchung nach dem neuesten internationalen Standard. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6678) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/6406). Weiter heißt es, die Gesetzesinitiative werde von den Beteiligten ausdrücklich begrüßt und auch die Länderkammer habe bereits ihre Zustimmung signalisiert. Die EU-Kommission ist nach Angaben der Regierung davon überzeugt, dass mit der frühzeitigen Vorbereitung und zügigen Zuleitung dieses Entwurfs die notwendigen Schritte zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie eingeleitet worden sind, so dass sie von Sanktionen wegen möglicher Vertragsverletzungen absehen werde. Weiter erklärt die Exekutive, für sie sei es von hoher Priorität, dass Deutschland mit den internationalen Sicherheitsentwicklungen Schritt halte. Sie wolle aktiv daran mitarbeiten, dass unter anderem die Seeleute, die Fahrgäste sowie die deutschen Küsten durch Optimierung der Unfalluntersuchung vor den Folgen von Seeunfällen wirksam geschützt werden.