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206/2001
Stand: 20.07.2001
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Verordnung zur Änderung der Altölentsorgung vorgelegt

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Altölentsorgung vorgelegt (14/6653). Damit folgt sie einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 1999, in dem festgestellt wurde, dass Deutschland seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie über die Altölbeseitigung vom Dezember 1986 und der Vereinheitlichung zur Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien vom Dezember 1991 bislang nicht nachgekommen ist. Angemahnt wurde darin auch, dass der Vorrang von Aufarbeitung gegenüber Beseitigung nicht festgelegt und keinerlei Förderung der energetischen Nutzung aufgearbeiteten Altöls vorgesehen worden sei.

Mit der Verordnung wird der Vorrang der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl nun rechtlich festgestellt. Da die wirtschaftliche Förderung aus verfassungs- und haushaltrechtlichen Gründen nicht in der Verordnung festgelegt werden könne, hat die Regierung dies ergänzend in einer Richtlinie vorgeschrieben. Darin werde Anlagebetreibern ein wirtschaftlicher Anreiz für die Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl geboten. Die degressive Förderung erstrecke sich auf sieben Jahre. Die neue Verordnung gelte für Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altöl, für Betreiber von Altölentsorgungsanlagen, für öffentlich rechtliche Entsorgungsträger und für Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften, die zur Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet seien, heißt es weiter.

In der Verordnung wird auch klargestellt, dass mit polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen belastete Altöle gemäß den gesetzlichen Auflagen beseitigt werden müssen. Zum Aufwand wird dargelegt, die Durchführung werde bei Bund, Ländern und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten verursachen. Geringe Mehrkosten würden dagegen für die Wirtschaftsunternehmen auf Grund der Getrennthaltungspflicht verursacht. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Niveau bei Verbraucherpreisen durch die Änderung der Altölverordnung sind nach Angaben der Regierung wegen des geringen Marktanteils von Schmierölen aus aufgearbeitetem Altöl nicht zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_206/06
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