Bei öffentlichen Aufträgen zur tariflichen Entlohnung verpflichten
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will, dass öffentliche Stellen Bauaufträge und Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nur an solche Unternehmen vergeben dürfen, die ihre Beschäftigten nach den am Auftragsort geltenden Tarifverträgen entlohnen. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (14/6752) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, auf dem Bausektor führe der zunehmende Einsatz von Billiglohnkräften zu einer starkenWettbewerbsverzerrung. Arbeitsplätze in einheimischen, vor allem mittelständischen Unernehmen würden "in hohem Maße" gefährdet. Dies gelte besonders für tarifgebundene Unternehmen. Bliebe eine bundesgesetzliche Regelung aus, so der Bundesrat, wäre ein vermehrter Verlust vor allem tarifgebundener Arbeitsplätze in der Baubranche zu erwarten. Diese "arbeitsmarktpolitisch nicht hinnehmbare Entwicklung" rechtfertige den mit einem solchen Gesetz verbundenen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Auftragnehmerseite. Eine ähnliche Entwicklung sei bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu befürchten. Hier bestehe die Gefahr eines reinen Preiswettbewerbs zu Lasten der Qualität der Verkehrsdienstleistungen und zu Lasten der Arbeitnehmer. Die mit einem solchen Gesetz verbundenen gegebenenfalls höheren betriebswirtschaftlichen Kosten für den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber müssten in Kauf genommen werden, heißt es. Es sei nicht sinnvoll, Einsparungen der öffentlichen Haushalte durch eine billigere Vergabe von Bauaufträgen oder Verkehrsdienstleistungen gegen zusätzliche Belastungen der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung, Belastungen des Bundes oder der Sozialhilfeträger zu tauschen.
In ihrer Stellungnahme äußert die Bundesregierung Verständnis für die Furcht vor arbeits- und sozialpolitisch unerwünschten Fehlentwicklungen im Bausektor und bei öffentlichen Nahverkehrsdienstleistungen. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeswirtschaftsministeriums arbeite im Auftrag des Bundeskanzlers das Thema "Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen und im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs" auf und sei bestrebt, bis Herbst dieses Jahres eine verfassungskonforme Lösung zu entwickeln. Die Regierung empfiehlt dem Bundesrat, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in den Beratungen zu berücksichtigen.