hib-Meldung
227/2001
Stand: 27.08.2001
Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Mit einer Verordnung (14/6808) zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen möchte die Bundesregierung beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufgetretene Fragen zur Auslegung einzelner Bestimmungen beantworten. Das im Gesetz geregelte abfallrechtliche Nachweisverfahren solle präzisiert werden, um sowohl den Überwachungsbehörden als auch den Betroffenen dessen Vollzug zu erleichtern, heißt es.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_227/04