Ministeriumsarbeitsgruppe prüft Aspekte einer "Patientenkarte"
Berlin: (hib/MAR) Im Gesundheitsministerium ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die prüft, wie eine in der Diskussion stehende "Patientenkarte" aussehen und wie sie ausgestattet sein könnte, erklärte eine Regierungsvertreterin am Mittwochmorgen im Fachausschuss. Alle notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür müssten selbstverständlich den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen. Im Augenblick gebe es keine konkrete Planung über einen Einführungszeitpunkt.
Im Rahmen eines Berichts über die Zulassung und Kontrolle von Arzneimitteln aus Sicht des Verbraucherschutzes stellte die Regierung ferner fest, die Erfahrungen in Amerika mit dem zurückgerufenen Medikament Lipobay seien aufgrund des unterschiedlichen Verordnungsverhaltens nicht auf Deutschland und Europa übertragbar. Wie ein Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dazu ausführte, gelte in Deutschland eine Tageshöchstdosierung von 0,4 Milligramm, die Dosierung werde "einschleichend" begonnen. In den USA dagegen liege die Tageshöchstdosierung bei 0,8 Milligramm und werde gleich zu Beginn verordnet.
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes prüft die Regierung nach eigenen Angaben, inwieweit es möglich ist, eine beim BfArM bestehende Ombudsstelle als Ansprechpartner für Patienten zu vergrößern und ob die Möglichkeit besteht, in der Zulassungskommission auch eine Patientenvertretung einzuführen.