Wirkungen der Investitionszulage im Wohnungsbau darstellen
Berlin: (hib/VOM) Nach der Förderbilanz für Modernisierungsmaßnahmen und Wohnungsneubau mit Hilfe der Investitionszulage erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/6940). Nach dem Investitionszulagengesetz 1999 seien Modernisierungen an Mietwohngebäuden und der Mietwohnungsneubau innerorts sowie an selbstgenutztem Wohneigentum in den neuen Ländern begünstigt. Modernisierungen würden bis Ende 2004, Neubauinvestitionen bis Ende dieses Jahres gefördert. Gefördert werde mit Hilfe einer nicht zu versteuernden Investitionszulage in Höhe von 15 Prozent für Modernisierungen und von 10 Prozent für den Neubau. Die Fraktion will wissen, wie viele Anträge auf Investitionszulage in den letzten beiden Jahren gestellt worden sind, wie viele Wohnungen modernisiert, instandgehalten oder neu gebaut wurden und wie hoch der Betrag der Investitionszulagen für die Förderfälle 1999 und 2000 insgesamt ist. Auch zur Befürchtung, mit der beabsichtigten Neugestaltung der Investitionszulage und einem flächendeckenden Selbstbehalt von 100 DM pro Quadratmeter sei ein Investitionsverlust in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten, soll sich die Regierung äußern.