"Auslandsförderungsmöglichkeiten durch BAföG-Reform ausgeweitet"
Berlin: (hib/MAR) Die Reform des BAföG hat nach Angaben der Bundesregierung insgesamt zu einer erheblichen Ausweitung der Auslandsförderungsmöglichkeiten geführt. In ihrer Antwort (14/6989) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/6904) stellt sie weiter fest, zu dem in der Anfrage angesprochenen speziellen Fragenkreis der außereuropäischen Auslandspraktika habe es keine Neuregelung gegeben. Bekannt sei ihr insofern, so die Regierung, die Folge eines Förderungsausschlusses bei außereuropäischen Praktika, die ohne Nachteil für das Ausbildungsziel auch innerhalb Europas absolviert werden könnten. Der Antwort zufolge dürfte auch die von den Fragestellern offenbar gesehene Befürchtung eines Ausschlusses der Förderungsfähigkeit aller Praktika, die weniger als sechs Monate dauern, auf einem Missverständnis beruhen: Anders als für Studienaufenthalte betrage die Mindestdauer für förderungsfähige Praktika nach den entsprechenden BAföG-Vorschriften nicht sechs Monate, sondern nur zwölf Wochen.