Bund will Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG aufgeben
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die rechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dass der Bund die Kapitalmehrheit an der Deutschen Post AG aufgeben kann. Dazu hat sie den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes (14/7027) vorgelegt. Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation aus dem Jahre 1994 darf der Bund die ihm durch das Postumwandlungsgesetz eingeräumte Kapitalmehrheit frühestens nach fünf Jahren aufgeben, so die Regierung. Diese zeitliche Einschränkung für den Verkauf der Mehrheitsanteile sei vorgenommen worden, damit der Bund mit den Rechten eines Mehrheitsaktionärs Infrastrukturaufgaben wahrnehmen kann. Außerdem sollten die Rechte und sozialen Besitzstände des Personals nicht angetastet werden. Mit dem Erlass eines Postgesetzes und der Postuniversaldienstleistungsverordnung leiste der Bund mittlerweile flächendeckend "angemessene und ausreichende Dienstleistungen" auf dem Gebiet des Postwesens. Auch sei sichergestellt, dass die Rechte der Beschäftigten ohne Kapitalmehrheit des Bundes gesichert sind. Da künftig also keine zwingenden Gründe für eine Kapitalmehrheit mehr bestünden, solle dem Bund ermöglicht werden, die Deutsche Post AG vollständig zu privatisieren, heißt es weiter.