23 Millionen € für die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten vorgesehen
Berlin: (hib/BOB) Für die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten hat die Bundesregierung im Haushalt des Jahres 2002 Ausgaben in Höhe von rund 23 Millionen € (knapp 45 Millionen DM) vorgesehen. Daneben träten Leistungen der Länder, die im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes 60 Prozent der Geld- sowie die Sachleistungen in voller Höhe trügen, heißt es in einer Antwort der Regierung (14/7058) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6934). Wie die Regierung weiter mitteilt, ist im Haushalt des Justizministeriums auch für das kommende Jahr ein Titel für "Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe" vorgesehen. Die Entscheidung darüber, wie viel Geld für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wird, sei dem Parlament vorbehalten.