Investitionsschutzverträge mit drei Staaten umsetzen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu Investitionsschutz- und -förderungsverträgen mit Sri Lanka (14/7036), Algerien (14/7042) und Botsuana (14/7043) vorgelegt. Ziel der Verträge sei es, die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zu stärken. Dabei gehe es um die völkerrechtliche Sicherung von Direktinvestitionen, vor allem durch die Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, durch die Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, durch Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht im Falle von Enteignungen sowie durch Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Im Falle Sri Lankas löse der am 7. Februar 2000 geschlossene Vertrag das zwischen der Bundesrepublik und Ceylon 1963 abgeschlossene Abkommen ab. Den Vertrag mit Algerien bezeichnet die Regierung als wichtige Voraussetzung für die Übernahme von Investitionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken. Dies trifft den Angaben zufolge auch für die Verträge mit Sri Lanka und dem südafrikanischen Staat Botsuana zu.