Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Eine EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen bedarf nach Angaben der Bundesregierung in einzelnen Punkten der Ergänzung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten. Die Regierung hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/7207) vorgelegt. Ziel sei es im Wesentlichen, die anzuwendenden Verfahren in das "der Rechtspraxis vertraute" System des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes zu integrieren.