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283/2001
Stand: 31.10.2001
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Gaststättenbetreiber sollen zu Barrierefreiheit verpflichtet werden

/Tourismus/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Betreiber von neu errichteten Gaststätten und Hotels sollen verpflichtet werden, ihre Gasträume künftig barrierefrei gestalten. Dies solle im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen geschehen, das zur Zeit vorbereitet werde, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/7217) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/5840). Außerdem sei beabsichtigt, das Gaststättengesetz zu ändern, so dass Konzessionen an neu gebaute oder baulich stark veränderte Gaststätten künftig nur erteilt würden, wenn ein ungehinderter Zugang auch für behinderte Menschen möglich ist. Damit solle die Barrierefreiheit in Gaststätten als Ort sozialer Kommunikation verbessert werden, schreibt die Bundesregierung.

Nach den Hemmnissen im Tourismus für behinderte Menschen befragt, erläutert die Exekutive, letztlich hätten behinderte Menschen die gleichen Urlaubsinteressen wie Nichtbehinderte. Forschungsarbeiten der letzten Jahre gingen übereinstimmend davon aus, dass die Urlaubsreiseintensität nicht mehr als maximal 15 Prozent von der Reiselust der sonstigen Bevölkerung abweiche. Die Abweichung resultiere neben anderen Faktoren in erster Linie aus der Altersstruktur, da mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen älter als 65 Jahre sei. Weiter heißt es in der Antwort, insgesamt habe sich das Angebot an Reiseinformationen für behinderte Menschen in den letzten Jahren deutlich erweitert. Dies betreffe sowohl die Hinweise in allgemeinen Reiseführern als auch entsprechende Spezialkataloge.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_283/04
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