Rechtsextremistische Aktivitäten öffentlich Bediensteter werden nicht erfasst
Berlin: (hib/WOL) Nach Angaben der Bundesregierung gibt es keine zentrale statistische Erfassung rechtsextremistischer Aktivitäten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/7219) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/7051). Zu dem von den Abgeordneten angeführten Fall eines Beamten im Bundesbauministerium führt die Regierung aus, dieser sei seit 1993 mit schriftlichen Beiträgen und seit 1995 mit Vortragstätigkeit im rechtsextremistischen Rahmen aktiv. Die Verfolgung der Aktivitäten erfolge im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen. Zu Einzelheiten disziplinarrechtlicher Schritte gegen einen Beamten werde aber grundsätzlich nicht Stellung genommen, da das Verfahren dem allgemeinen Persönlichkeits- und Datenschutz unterliege.