"Extremistische Religionsgemeinschaften können verboten werden"
Berlin: (hib/RAB) Erst durch die Aufhebung des "Religionsprinzips" im Vereinsgesetz wird es möglich, extremistische Religionsgemeinschaften zu verbieten. Bisher habe der Gesetzgeber pauschal bei einer Rechtsgüterabwägung zu Gunsten von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften entschieden. Dies ist einer Antwort der Bundesregierung (14/7361) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/7200) zu entnehmen. Die Streichung der Vorschrift im Vereinsgesetz führe nun dazu, dass das Verhältnis in jedem Einzelfall durch die entscheidende Verwaltung unter Abwägung der verfassungsrechtlichen Wertungen zu bestimmen sei. Weiter heißt es, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, zu der auch die religiöse Vereinigungsfreiheit zähle, sei zwar im Artikel 4 des Grundgesetzes vorbehaltlos gewährleistet. Das bedeute aber nicht, dass dieses Grundrecht keinerlei Einschränkungen zuließe. Wie alle in ihrem Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte finde auch die Religions- und Weltanschauungsfreiheit unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verfassung ihre Grenzen an anderen Bestimmungen des Gesetzes, insbesondere am Schutz der Rechte Dritter.