Breite Mehrheit für Änderung des Fleischhygienegesetzes
Berlin: (hib/MAR) Mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der FDP hat der Verbraucherschutzausschuss den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fleischhygienegesetzes (14/7153 neu) unter Berücksichtigung eines von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrages angenommen. Nach Angaben eines Regierungsvertreters verfolge der Entwurf die drei Ziele, die Zulassung von Fleischlieferbetrieben neu zu regeln sowie Ermächtigungen zur Regelung von Maßnahmen in Schlachtbetrieben nach BSE-Fällen und zur Regelung von Ausfuhren einzuführen. Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erhobenen Forderungen würden in ihrer Mehrzahl in das Gesetz übernommen.
Aus parlamentarischer Sicht für "bedenklich" erklärte die CDU/CSU die im Gesetzentwurf enthaltenen Ermächtigungen. Die Fraktion plädierte dafür, solche Ermächtigungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterwerfen, damit sie sich nicht "automatisch" fortsetzen. Die Union stimme dem Gesetzentwurf dennoch zu, nachdem die Forderungen des Bundesrates aufgenommen werden sollen. Es gebe immer wieder die Möglichkeit, Gesetze zu verändern, stellte die SPD fest. Sie halte aber nicht viel davon, von vornherein "Haltbarkeitsdaten" für bestimmte Gesetze festzuschreiben. Von Seiten der Bündnisgrünen wurden die Änderungen des Fleischhygienegesetzes begrüßt. Auch die PDS sah damit den Verbraucherschutz gestärkt.