Regierung sieht keinen Handlungsbedarf bei häuslicher Kinderkrankenpflege
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung hält die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen für die häusliche Kinderkrankenpflege für ausreichend und sieht keinen Handlungsbedarf. In der Antwort der Regierung (14/7724) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/7519) heißt es außerdem, die Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege sollten auch im Hinblick auf die Versorgung von Kindern mit häuslicher Krankenpflege überprüft werden. Den Angaben zufolge gab es im Rahmen der Pflegeversicherung zum Zeitpunkt Dezember 1999 insgesamt 13.125 anerkannte Pflegebedürftige bis fünf Jahren, 27.580 im Alter von fünf bis zehn und 29.779 im Alter von zehn bis 15 Jahren.