PDS-Initiative zur Anerkennung geschlechtsspezifischer Asylgründe abgelehnt
Berlin: (hib/WOL) Abgelehnt hat der mitberatende Innenausschuss am Mittwochvormittag einen Antrag der PDS-Fraktion zur "Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtursachen als Asylgrund" (14/1083). Das Votum wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnisgrünen bei Enthaltung der FDP gefasst. Die SPD hatte erklärt, mit der Neuregelung der Zuwanderungsfrage durch den Entwurf der Regierungskoalition sei der Antrag in "weiten Teilen hinfällig". Mit der inzwischen erreichten Lösung eines sogenannten "kleinen Asyls", welches den befristeten Aufenthalt und Zugang zu Arbeitsplätzen ermögliche, werde der Intention der Initiative weitgehend entsprochen.
Die CDU/CSU wandte sich gegen eine Ausweitung der Asylberechtigung über die bisherigen Gründe religiöser und staatlicher Verfolgung hinaus. Sie verwies dabei auch auf den konkret existierenden Abschiebeschutz für afghanische Frauen. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, mit der neuen Koalitionsregelung und dem Abschiebeschutz sei es gelungen, für einen bestimmten Personenkreis einen sicheren Status zu erreichen. Gleichzeitig sei man nach zehnjähriger Debatte einen wesentlichen Schritt näher an den Stand der Genfer Konvention herangekommen. Die FDP räumte ein, im Rechtsausschuss sei von liberaler Seite der Initiative zugestimmt worden. Da andererseits die Rechtslage aber nicht zu einer Erweiterung der Asylberechtigung führen dürfe, werde man sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.